1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Müller Energietechnik GmbH. Der Einbeziehung der von diesen AGB abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
1.2. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos liefern.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Alle von uns erstellten Angebote sind freibleibend.
2.2. Die erteilten Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2.3. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2.4. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und
anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentumsrecht
vor. Dritten dürfen sie
nicht zugänglich gemacht werden.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Es gelten ausschließlich die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Preise. Diese Preise verstehen sich zuzüglich der bei Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2. Rechnungsbeträge sind unverzüglich nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht Vorkasse oder andere abweichende Zahlungsbedingungen ausdrücklich vereinbart wurden.
3.3. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden, die von uns bestritten werden, ist ausgeschlossen.
4. Lieferung, Lieferzeit, Lieferverzug
4.1. Die Lieferung erfolgt ab Werk oder Lager auf
Rechnung und Gefahr des Kunden, auch wenn
frachtfreie Lieferung oder
Transport mit unseren eigenen Transportmitteln vereinbart ist.
4.2. Soweit die Erstellung einer Anlage Vertragsgegenstand ist, ist die Abnahme des Werkes maßgeblich für den Gefahrenübergang. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Anlage nicht innerhalb einer von der Firma gesetzten Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
4.3. Die angegebene Lieferzeit setzt voraus, dass
der Auftrag vollständig geklärt ist, alle Genehmigungen
erteilt sowie sämtliche vom
Kunden zu erbringenden Unterlagen und Sicherheiten termingemäß
bei uns eingegangen sind. Die Lieferzeit verlängert sich
angemessen,
sofern die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
4.4. Wird ein schriftlich vereinbarter Liefertermin überschritten, so ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Die Nachlieferfrist beginnt mit Eingang der schriftlichen Fristsetzung. Erfolgt die Lieferung nicht bis zum Ablauf der Nachfrist, ist der Auftraggeber berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.
4.5. Treten Ereignisse höherer Gewalt auf oder erhalten wir Lieferungen/Leistungen unserer Vorlieferanten trotz ordnungsgemäßer und ausreichend entsprechender Eindeckung nicht, nicht richtig, oder nicht rechtzeitig, werden wir den Kunden unverzüglich mündlich oder schriftlich informieren. In diesem Fall können wir die Lieferung um die Dauer der Behinderung herausschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Wurde eine Lieferfrist als verbindlich vereinbart und wird diese überschritten, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn für ihn ein weiteres Festhalten am Vertrag unzumutbar ist. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
5. Gefahrenübergang und Transport
5.1. Sofern eine Anlieferung der Ware vereinbart wurde, sind Versandweg und -mittel uns überlassen.
5.2. Ist der Kunde Unternehmer, geht bei einer Versandschuld mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch für Teillieferungen oder wenn der Kunden die Versandkosten übernommen hat.
5.3. Ist der Kunde Unternehmer und verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr ab dem Tag der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
5.4. Teillieferungen sind zulässig.
6. Retourenbedingungen
6.1. Eine Rückgabe bestellter und von uns bereits ausgelieferter Ware (Warenretoure) ist nur in Ausnahme-fällen zulässig und nur dann, wenn dies mit uns schriftlich vereinbart ist. Wünscht der Kunde die Rückgabe solcher Waren, hat er uns dies schriftlich und unter Angabe der Artikelnummer und Bestellmenge sowie Lieferschein- und Rechnungsnummer anzukündigen.
6.2. Erst nach unserer schriftlichen Bestätigung ist der Kunde berechtigt, die Retoure an uns zu senden. Sämtliche mit der Rücksendung der Ware verbundenen Kosten sowie die Gefahr der Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware trägt der Kunde. Waren, die unfrei oder ohne vorherige schriftliche Genehmigung zugehen, werden nicht angenommen und zu Lasten des Einsenders zurückgeschickt.
6.3. In keinem Falle können Waren retourniert werden, die nicht durch den Kunden direkt von uns bezogen wurden und deren Lieferdatum länger als 3 Monate zurück liegt. Diese Voraussetzung hat der Kunde nachzuweisen.
6.4. Ausgeschlossen von der Rückgabe sind alle nicht verkaufsfähigen Waren, z.B. Waren, die nicht mehr im Katalog geführt werden, auf Maß gefertigte Teile oder Produkte, die zwischenzeitlich technische Veränderungen erfahren haben.
6.5. Die Rückgabe der Ware hat innerhalb von 2 Wochen, berechnet von der Mitteilung unserer Zustimmung, zu erfolgen. Danach eingehende Retouren werden nicht mehr angenommen und gehen zu Lasten und auf Gefahr des Einsenders zurück.
7. Montage- bzw. Reparaturbedingungen
7.1. Soweit möglich, wird dem Kunden bei Vertragsschluss der voraussichtliche Montage- bzw. Reparaturpreis angegeben, andernfalls kann er Kostengrenzen setzen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Monteure nicht berechtigt sind, Kostenentscheidungen zu treffen.
7.2. Ein Kostenvoranschlag für eine Montage bzw. Reparatur ist nur verbindlich, wenn er schriftlich abgegeben und ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet wird.
7.3. Der Schutz von Personen und Sachen am Ort der Reparatur obliegt dem Auftraggeber. Auf Anforderung sind unseren Monteuren Hilfskräfte kostenlos zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus ist ihnen jegliche Hilfe zu gewähren, ihre Aufgaben sachgemäß und schnell zu erledigen.
7.4. Angaben über Montage- bzw. Reparaturfristen beruhen auf Schätzungen und sind nicht verbindlich.
7.5. Im Falle nicht vorauszusehender betrieblicher Behinderungen, z.B. Arbeitseinstellungen, Arbeitsausfälle durch Erkrankung von Fachkräften, Beschaffungsschwierigkeiten bei Material, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten sowie bei behördlichen Eingriffen, ferner bei Einwirkung Höherer Gewalt sowie bei Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindlichen Montage- bzw. Reparaturtermine angemessen.
7.6. Dem Monteur ist die geleistete Arbeitszeit sowie der Empfang des eingebauten Materials auf dem von ihm vorgelegtem Reparaturschein zu quittieren sowie Abschluss und ordnungsgemäße Durchführung der geleisteten Arbeiten zu bestätigen. Bei Abwesenheit des Auftraggebers oder der von ihm beauftragten, gelten die von unseren Monteuren ausgestellten Belege auch ohne Bestätigung. Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis dieser Unterlagen.
7.7. Der Einsatz bzw. die Zuteilung der Monteure erfolgt nach unserer Wahl.
7.8. Die Anreise erfolgt mit dem firmeneigenen Dienstfahrzeug. Die entstandenen Reisekosten werden berechnet.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentum an allen Produkten (Vorbehaltsware) vor. Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldenforderung.
8.2. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung durch Dritte hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen. Unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren müssen ordnungsgemäß verwahrt und ausreichend gegen sämtliche im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb vorhersehbare Risiken versichert werden.
8.3. Der Kunde ist während der Dauer des Eigentumsvorbehalts zum Besitz und Gebrauch des Liefergegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt.
8.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Pflichtverstoß gegen diese Bedingungen oder bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall erfolgt die Abrechnung des Auftrages hinsichtlich der bis dahin erbrachten Leistungen auf Basis der vereinbarten Vergütung. Unverbrauchte Ware können wir zurückzuverlangen.
9. Gewährleistung und Mängelrüge
9.1. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Übergabe der (Teil-) Leistung diese zu überprüfen und auf eventuelle Abweichungen vom Auftragsvolumen und Mängel zu untersuchen. Reklamationen sind innerhalb von 2 Wochen nach Gefahrübergang schriftlich bei der Firma geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als abgenommen. Gewährleistungsansprüche sind danach ausgeschlossen.
9.2. Für den Fall, dass die Mängelrüge rechtzeitig und begründet erfolgt, sind wir berechtigt, Nacherfüllung zu leisten, wobei es in unserem Ermessen liegt, den Mangel kostenlos zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache als Ersatz zu liefern. Schlägt die Beseitigung des Mangels fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurück treten.
9.3. Diese Mängelansprüche bestehen nicht, wenn ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma Reparaturen, Abänderungen oder Wiederinstandsetzungen an den gelieferten Gegenständen vom Kunden oder einem Dritten vorgenommen werden, Nachbesserungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte erschwert werden, die Inbetriebnahme entgegen unserer Anweisung erfolgt oder ein Mangel auf unrichtige oder nachlässige Behandlung oder auf natürliche Abnutzung beruht.
9.4. Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Übergabe der Ware bzw. Abnahme des Werkes, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder betrifft eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache.
10. Haftung
10.1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Dies gilt im Besonderen für Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, Schäden wegen Betriebsunterbrechung, Produktions- und Nutzungsausfall sowie für indirekte Schäden.
10.2. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sofern es sich um einen vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden handelt.
10.3. Anderweitige Haftungsansprüche gegen uns sind ausgeschlossen.
11. Gerichtsstand, anwendbares Recht
11.1. Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist oder, wenn er im Inland keinen Gerichtsstand hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, Kronach. Bei Streitigkeiten, die in die Zuständigkeit der Amtsgerichte fallen, ist das Amtsgericht Kronach zuständig.
11.2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Anknüpfungsnormen des internationalen Privatrechts.